closinglab

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Archivierte Fassung. Diese Fassung gilt für Verträge, die bis zur Veröffentlichung der Version 3.0 am 06.10.2026 geschlossen wurden: § 5a, der Absatz „Werbeplattformen“ in § 5, die Aufrechnungsregel in § 7, der Haftungshöchstbetrag in § 10 sowie die Absätze zu Zusagen in Textform und zu AGB-Änderungen in § 12 gelten nur für Verträge vom 06.10.2026 (Version 2.9); für frühere Verträge gilt die Version 2.8 ohne diese Regeln. Die aktuelle Fassung steht unter closinglab.ai/agb.

Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der Scale22 GmbH (Marke „Closing Lab“, im Folgenden „Closing Lab“) und ihren gewerblichen Kunden (Kapitalanlage-Vertriebe, Bauträger und Immobilienmakler, im Folgenden „Kunde“).

Für Immobilienmakler gelten eigene AGB: Verträge über Verkäufer-Kontakte, die ab dem 24.09.2026 geschlossen werden, richten sich ausschließlich nach den AGB für Immobilienmakler. Die Regeln zu Verkäufer-Kontakten in diesen AGB (§ 1 Abs. 2, § 2 Nr. 4, § 3 letzter Absatz, § 8 Satz 3) gelten nur noch für Makler-Verträge, die vor diesem Tag geschlossen wurden, bis zum Ende ihrer Laufzeit.

Verträge vor dem 30.09.2026: Für Verträge nach diesen AGB, die vor dem 30.09.2026 geschlossen wurden, gelten bis zum Ende ihrer Laufzeit zusätzlich die Regeln der Anlage am Ende dieser AGB.

§ 1 Vertragsgegenstand

Closing Lab generiert über bezahlte Werbekanäle (Meta Ads u. a.) Kontaktanfragen und stellt diese dem Kunden exklusiv zur Verfügung — je nach gewähltem Modell als qualifizierten Kapitalanleger-Lead, gebuchten Termin, stattgefundenen Termin oder als Verkäufer-Kontakt für Immobilienmakler.

Bei Verkäufer-Kontakten (Nr. 4) sind sämtliche Angaben der Kontakte ungeprüfte Selbstauskünfte aus einem Online-Fragebogen. Geschuldet ist die Übermittlung der vereinbarten Anzahl Kontakte aus dem vereinbarten Zielgebiet; eine Zusicherung zu Richtigkeit, Eigentümerstellung, Erreichbarkeit, Antwortverhalten oder Verkaufsabsicht ist nicht Vertragsinhalt.

Bei den Kapitalanlage-Modellen (§ 2 Nr. 1–3) sind die Angaben der Interessenten Selbstauskünfte aus dem Lead-Formular. Geschuldet ist die Lieferung von Leads bzw. Terminen nach dem gewählten Modell mit Interessenten, deren Formularangabe die gewählte Einkommensstufe erreicht (§ 3). Eine Zusicherung zu Erreichbarkeit, Antwortverhalten, Kaufbereitschaft, Finanzierbarkeit oder einem Abschluss ist nicht Vertragsinhalt.

§ 2 Modelle, Preise und Mindestmengen

Bei den Kapitalanlage-Modellen (Nr. 1–3) richtet sich der Stückpreis nach der vom Kunden gewählten Einkommensstufe des monatlichen Nettoeinkommens der Interessenten; die Mindestmenge gilt je Bestellung.

  • 1. Qualifizierte Kapitalanleger-Leads: 147 € (Einkommensstufe ab 3.000 € netto, Mindestmenge 24 Stück) · 197 € (Einkommensstufe ab 4.000 € netto, Mindestmenge 18 Stück) · 347 € (Einkommensstufe ab 5.000 € netto, Mindestmenge 11 Stück).
  • 2. Gebuchte Termine: 297 € (Einkommensstufe ab 3.000 € netto, Mindestmenge 12 Stück) · 377 € (Einkommensstufe ab 4.000 € netto, Mindestmenge 10 Stück) · 597 € (Einkommensstufe ab 5.000 € netto, Mindestmenge 6 Stück).
  • 3. Stattgefundene Termine (Pay-per-Show-up): 447 € (Einkommensstufe ab 3.000 € netto, Mindestmenge 8 Stück) · 557 € (Einkommensstufe ab 4.000 € netto, Mindestmenge 7 Stück) · 877 € (Einkommensstufe ab 5.000 € netto, Mindestmenge 4 Stück). Berechnet werden ausschließlich Termine, an denen der Interessent tatsächlich teilgenommen hat.
  • 4. Verkäufer-Kontakte für Immobilienmakler (Verträge bis 24.09.2026): 249 € je Kontakt, Mindestmenge 15 Kontakte je Bestellung.

Zusätzlich fällt je Kunde beim ersten Kampagnenstart eine einmalige Einrichtung (Setup) an; ihre Höhe ergibt sich aus dem Vertrag bzw. dem Bezahlvorgang. Eine einmalige Bestellung umfasst ein Leistungsvolumen (ohne Setup) von mindestens 3.500 €; beim Monats-Plan (§ 5) umfasst jeder Liefermonat ein Leistungsvolumen von mindestens 2.490 €. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Modelle können in einer Bestellung kombiniert werden (z. B. Leads und gebuchte Termine gemeinsam). Jedes gewählte Modell wird zu seinem oben genannten Stückpreis abgerechnet; die jeweilige Mindestmenge gilt je gewähltem Modell. Die Einrichtung fällt je Kunde nur einmal an (siehe § 6).

§ 3 Einkommensstufe und Telefonnummer

Einkommensstufe: Geliefert werden nur Interessenten, deren im Lead-Formular angegebenes monatliches Nettoeinkommen die vom Kunden gewählte Einkommensstufe (3.000 €, 4.000 € oder 5.000 €) erreicht. Interessenten unterhalb der gewählten Stufe werden dem Kunden nicht geliefert und nicht in Rechnung gestellt; wird ein solcher Interessent dennoch geliefert, wird er nicht berechnet bzw. kostenlos ersetzt. Maßgeblich ist allein die Angabe im Lead-Formular.

Telefonnummer: Ist die im Lead-Formular angegebene Telefonnummer eines gelieferten Interessenten nicht vergeben, ersetzt Closing Lab ihn kostenlos, wenn der Kunde dies innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung in Textform (E-Mail genügt) meldet. Closing Lab prüft die Nummer selbst; maßgeblich ist das Ergebnis dieser Prüfung. Ein ersetzter Interessent wird nicht auf die bestellte Menge angerechnet.

Diese Regeln gelten ausschließlich für die Kapitalanlage-Modelle (§ 2 Nr. 1–3). Für Verkäufer-Kontakte (§ 2 Nr. 4) gilt stattdessen: Die Kampagne läuft auf das vom Kunden festgelegte Zielgebiet, und jeder Kontakt wird nur einmal vergeben. Ersatz gibt es ausschließlich, wenn die vom Kontakt selbst angegebene Orts- bzw. Postleitzahl außerhalb des vereinbarten Zielgebiets liegt; der Kunde weist dies innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung in Textform nach.

§ 4 Show-up-Garantie (nur gebuchte Termine)

Im Modell „Gebuchte Termine“ garantiert Closing Lab eine durchschnittliche Show-up-Rate von mindestens 60 % über eine Bestellung. Wird die Quote unterschritten, liefert Closing Lab kostenlose Ersatz-Termine, bis die Quote wieder erreicht ist.

§ 4a Ausschlussklausel zur Show-up-Garantie

Die Garantie entfällt für solche Termine, die nachweislich durch das Verhalten des Kunden oder seines Vertriebsteams nicht zustande kommen — insbesondere:

  • Keine telefonische Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden,
  • Verschiebung des Termins ohne Abstimmung mit dem Lead,
  • Verbal aggressives oder unprofessionelles Auftreten,
  • Nicht-Beantwortung von Lead-Rückfragen über mehr als 24 Stunden.

§ 5 Vertragsdauer und Nachliefergarantie

Vertragsbeginn: Auf Wunsch des Kunden kann ein späterer Vertragsbeginn vereinbart werden (z. B. der 1. eines künftigen Monats). Preis und Lieferkontingent sind dann bereits ab Vertragsschluss verbindlich gesichert; Zahlung und Lieferung beginnen erst am vereinbarten Vertragsbeginn. Beim Monats-Plan rechnet die Laufzeit ab dem Vertragsbeginn. Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Vertragsbeginn der Tag der Zahlung.

Einmalige Bestellung: Der Vertrag ist kein Abonnement. Er endet automatisch, sobald die bestellte Menge vollständig ausgeliefert ist; es gibt keine automatische Verlängerung und keine Kündigungsfrist. Der Kunde kann danach jederzeit erneut bestellen.

Monats-Plan (optional): Alternativ kann der Kunde eine Zusammenarbeit mit monatlicher Liefermenge über eine Laufzeit von wahlweise drei, vier, fünf oder sechs Monaten vereinbaren; er startet dann mit einer geringeren Monatsmenge. Die vereinbarte Laufzeit ist verbindlich. Der Monats-Plan verlängert sich automatisch um jeweils die vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform (E-Mail genügt) gekündigt wird.

Nachliefergarantie: Bleibt die Lieferung hinter der bestellten Menge bzw. beim Monats-Plan in einem Kalendermonat hinter der vereinbarten Monatsmenge zurück, liefert Closing Lab die fehlende Menge kostenlos nach. Bezahlte Mengen verfallen nicht; sie werden auch nach Vertragsende noch geliefert, ohne dass weitere Zahlungen anfallen. Eine Auszahlung oder Erstattung erfolgt nicht; gesetzliche Rechte bei endgültiger Nichtlieferung bleiben unberührt. Solange die Lieferung aus Gründen beim Kunden ruht (z. B. fehlende Angaben, nicht bereitgestellte Kalender-Verfügbarkeit, Zahlungsverzug), liegt keine Unterlieferung vor.

Werbeplattformen: Sperrt oder beschränkt ein Werbeanbieter (z. B. Meta oder Google) das Werbekonto oder die Kampagnen von Closing Lab, oder ändert er seine Richtlinien so, dass die Kampagne nicht wie bisher laufen kann, ruht die Lieferpflicht, solange dies andauert. Diese Zeit gilt nicht als Unterlieferung.

§ 5a Vorzeitige Beendigung und Abrechnung durch Closing Lab

1. Closing Lab kann den Vertrag jederzeit, auch während einer vereinbarten Laufzeit, ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung enden alle weiteren Liefer-, Nachliefer- und Garantiepflichten; weitere Zahlungen werden nicht mehr fällig.

2. Abgerechnet wird nach Aufwand: Von der bezahlten Vergütung ohne Einrichtung verbleibt Closing Lab der höhere der beiden folgenden Beträge: (a) der Wert der bis dahin gelieferten Leads, Termine bzw. Kontakte zum vereinbarten Stückpreis oder (b) die nachweislich für die Kampagnen des Kunden eingesetzten Werbe- und Qualifizierungskosten zuzüglich 25 %. Einen darüber hinaus gezahlten Betrag erstattet Closing Lab innerhalb von 30 Tagen. Hat Closing Lab mindestens 80 % der bezahlten Vergütung ohne Einrichtung nachweislich für die Kampagnen des Kunden eingesetzt, erfolgt keine Erstattung. Die Einrichtung wird nicht erstattet.

3. Den Nachweis führt Closing Lab auf Verlangen des Kunden durch einen Auszug aus den Werbekonten (Kampagnen des Kunden) und eine Aufstellung der Qualifizierungskosten.

4. Auf dieselbe Weise darf Closing Lab jederzeit ein Guthaben aus bezahlten, noch nicht gelieferten Mengen abrechnen, statt nachzuliefern — auch nach Vertragsende.

5. Diese Regel geht § 5 und § 7 sowie abweichenden Regeln im Vertrag zu Laufzeit, Liefergarantie, Nachlieferung und Guthaben vor. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sie gilt für Verträge, die unter dieser Fassung (Version 2.9) geschlossen werden.

§ 6 Einrichtung und Aktivierung

Die im Vertrag bzw. im Bezahlvorgang vereinbarte einmalige Einrichtung wird mit Vertragsschluss fällig und fällt je Kunde genau einmal an — auch wenn mehrere Modelle kombiniert oder später weitere Bestellungen ausgelöst werden. Ist ein späterer Vertragsbeginn vereinbart (§ 5), kann die Fälligkeit der Einrichtung abweichend auf den Vertragsbeginn gelegt werden; maßgeblich ist die Vereinbarung im Bezahlvorgang. Beim Monats-Plan kann die Einrichtung nach Vereinbarung im Bezahlvorgang zudem in drei gleichen Monatsraten ohne Aufschlag gezahlt werden; die Raten werden mit den ersten drei Monatsrechnungen fällig. Die Anzeigen werden ausschließlich über das Werbekonto von Closing Lab geschaltet; der Kunde stellt kein eigenes Werbekonto und kein Werbebudget bereit. Closing Lab beginnt mit dem Aufbau der Kampagne, sobald die Zahlung eingegangen ist und der Kunde die für den Kampagnenstart notwendigen Angaben (Marken- und Zielgruppen-Infos sowie die Kalender-Verfügbarkeit für die Terminbuchung) bereitgestellt hat.

§ 7 Abrechnung

Die Vergütung (Einrichtung und Leistungsvolumen der Bestellung) ist im Voraus fällig. Beim Monats-Plan wird die Monatsmenge jeweils im Voraus für den kommenden Liefermonat abgerechnet. Die Leistungserbringung setzt den fristgerechten Eingang der Vorauszahlung voraus; bleibt diese aus, ruht die Lieferung bis zum Zahlungseingang. Maßgeblich für Umfang und Verbrauch ist die im Closing-Lab-Dashboard ausgewiesene Anzahl gelieferter Leads, Termine, Show-ups bzw. Kontakte. Bezahlte, aber nicht abgerufene Mengen verfallen nicht; sie bleiben als Guthaben abrufbar, bis Closing Lab sie nach § 5a abrechnet. Eine Barauszahlung von Guthaben erfolgt nicht, außer nach § 5a. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Exklusivität

Jeder Lead, Termin und Kontakt wird exklusiv für genau einen Kunden generiert und nicht an mehrere Kunden weitergegeben. Für die Kapitalanlage-Modelle (§ 2 Nr. 1–3) gilt: Ein Gebiets- oder Branchenschutz besteht nicht; in derselben Region können mehrere Kunden bedient werden, die Leads werden dann je Kunde getrennt generiert. Dasselbe gilt für Verkäufer-Kontakte (§ 2 Nr. 4): Ein Gebietsschutz besteht nicht; jeder Kontakt wird exklusiv für genau einen Immobilienmakler generiert und nur einmal vergeben.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Closing Lab und Kunde schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich innerhalb der EU (Vercel Frankfurt, Supabase Frankfurt).

§ 10 Haftung

Closing Lab haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Closing Lab nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und höchstens auf die Vergütung, die der Kunde in den drei Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat. Entgangenen Gewinn, ausgebliebene Abschlüsse oder Provisionen ersetzt Closing Lab bei einfacher Fahrlässigkeit nicht. Diese Regeln gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Closing Lab.

§ 11 Aufzeichnung von Online-Gesprächen

Online-Termine (insbesondere Erstgespräche zur Vertragsanbahnung) können zur Dokumentation und Qualitätssicherung aufgezeichnet werden (Bild, Ton, Transkript). Die teilnehmende Person wird hierauf hingewiesen und kann der Aufzeichnung vorab oder zu Beginn des Gesprächs widersprechen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Auskünfte, Zusagen und Nebenabreden von Mitarbeitern oder von Closing Lab beauftragten Vertriebspartnern sind nur verbindlich, wenn sie im Vertrag stehen oder Closing Lab sie in Textform bestätigt.

Closing Lab kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft in zumutbarem Umfang ändern; Preis, Menge und Laufzeit sind davon ausgenommen. Änderungen werden mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist widersprechen oder den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen; tut er keines von beidem, gelten die geänderten AGB. Widerspricht er, darf Closing Lab den Vertrag außerordentlich kündigen; abgerechnet wird dann nach § 5a Nr. 2.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Scale22 GmbH, soweit der Kunde Kaufmann ist.

Anlage: Verträge, die vor dem 30.09.2026 geschlossen wurden

Für Verträge nach diesen AGB, die vor dem 30.09.2026 geschlossen wurden, gilt bis zum Ende ihrer Laufzeit zusätzlich bzw. abweichend:

  • Erreichbarkeitsgarantie (Kapitalanlage-Modelle): Ist ein gelieferter Kapitalanleger-Lead innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar, ersetzt Closing Lab ihn kostenlos. Der Kunde dokumentiert hierfür mindestens drei Kontaktversuche an unterschiedlichen Tagen. Sie tritt an die Stelle der Regel zur Telefonnummer in § 3.
  • Bonus im Monats-Plan: Der Kunde erhält zusätzlichen Lieferumfang als Bonus: 5 % bei einer Laufzeit von drei bis fünf Monaten, 10 % ab sechs Monaten, soweit bei Vertragsschluss vereinbart. Der Bonus wird monatlich zusätzlich zur vereinbarten Monatsmenge geliefert (Bruchteile werden kaufmännisch in den Folgemonat übertragen); auf die vereinbarte Menge, die Liefergarantie und die Abrechnung wird er nicht angerechnet.
  • Liefergarantie (statt der Nachliefergarantie in § 5): Bleibt die Lieferung hinter der bestellten Menge bzw. beim Monats-Plan in einem Kalendermonat um mehr als 30 % hinter der vereinbarten Monatsmenge zurück, liefert Closing Lab zunächst kostenlos nach. Gelingt der Ausgleich auch in den folgenden vier Wochen nicht, kann der Kunde außerordentlich kündigen; abgerechnet wird dann nur die tatsächlich gelieferte Menge, überzahlte Beträge für nicht gelieferte Mengen werden erstattet. Dies gilt nicht, soweit die Unterlieferung vom Kunden zu vertreten ist (z. B. fehlende Angaben, nicht bereitgestellte Kalender-Verfügbarkeit, Zahlungsverzug). Der Erstattungsanspruch bleibt von § 7 unberührt.

Stand: Oktober 2026 · Version 2.9.