closinglab

Rechtliches

AGB für Immobilienmakler

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scale22 GmbH, Gartenstraße 52, 12529 Schönefeld (Marke „Closing Lab“, im Folgenden „Closing Lab“) für die Lieferung von Verkäufer-Kontakten.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Verkäufer-Kontakte zwischen Closing Lab und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, insbesondere Immobilienmaklern (im Folgenden „Kunde“). Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
  2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Closing Lab ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Im Vertrag getroffene individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
  4. Auskünfte, Zusagen und Nebenabreden von Mitarbeitern oder von Closing Lab beauftragten Vertriebspartnern (z. B. freien Handelsvertretern) sind nur verbindlich, wenn sie im Vertrag stehen oder Closing Lab sie in Textform bestätigt.

§ 2 Leistung

  1. Closing Lab schaltet auf eigene Kosten und über eigene Werbekonten Anzeigen und übermittelt dem Kunden Datensätze von Personen, die über einen Online-Fragebogen Interesse an einem Immobilienverkauf bekundet und ihre Kontaktdaten hinterlassen haben (im Folgenden „Kontakte“).
  2. Welche Angaben ein Kontakt mindestens enthält, steht im Vertrag. Sämtliche Angaben sind Selbstauskünfte der jeweiligen Person im Online-Fragebogen. Closing Lab prüft sie nicht; sie können von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen, etwa beim Verkaufszeitpunkt, bei der Eigentümerstellung, der Objektart, den Flächen oder dem Zustand. Geschuldet ist allein die Übermittlung von Kontakten mit diesen Angaben — nicht, dass die Angaben zutreffen, die Person erreichbar ist, antwortet, verkaufen will oder dem Kunden einen Auftrag erteilt. Abweichende Angaben begründen daher keinen Anspruch auf Ersatz, Gutschrift oder Minderung.
  3. Jeder Kontakt wird nur einmal vergeben: Closing Lab übermittelt denselben Kontakt keinem weiteren Kunden. Ein Gebiets- oder Branchenschutz ist damit nicht verbunden. Wird derselbe Kontakt versehentlich mehrfach an den Kunden übermittelt, wird er nur einmal berechnet.
  4. Ein Kontakt gilt als geliefert, sobald er im Kundenportal bereitsteht oder per E-Mail, WhatsApp oder Schnittstelle übermittelt wurde. Das Risiko, dass der Kunde einen Kontakt aus Gründen auf seiner Seite nicht abrufen kann, trägt der Kunde.
  5. Closing Lab darf Werbekanäle, Fragebogen und Portal im zumutbaren Umfang ändern, solange die im Vertrag genannten Angaben weiter geliefert werden.

§ 3 Menge, Laufzeit und Nachlieferung

  1. Stückpreis, Monatsmenge, Laufzeit und Einrichtung ergeben sich aus dem Vertrag.
  2. Die vereinbarte Laufzeit ist fest; eine ordentliche Kündigung vor ihrem Ablauf ist ausgeschlossen. Danach läuft der Vertrag jeweils um einen Monat weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
  3. Liefert Closing Lab in einem Monat weniger Kontakte als bezahlt, werden die fehlenden Kontakte nachgeliefert. Bezahlte Kontakte verfallen nicht; sie werden auch nach Vertragsende noch geliefert, ohne dass weitere Zahlungen anfallen. Eine Auszahlung oder Erstattung erfolgt nicht; gesetzliche Rechte bei endgültiger Nichtlieferung bleiben unberührt.
  4. Solange der Kunde sein Zielgebiet nicht in Textform genannt hat oder mit einer Zahlung im Rückstand ist, ruht die Lieferung. Diese Zeit gilt nicht als Unterlieferung.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Vergütung ist monatlich im Voraus über das hinterlegte Zahlungsmittel zu zahlen. Die Einrichtung ist mit der ersten Zahlung fällig, sofern im Vertrag keine Raten vereinbart sind.
  3. Bei Zahlungsverzug darf Closing Lab die Lieferung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückhalten; offene Beträge bleiben geschuldet. Kosten einer Rücklastschrift trägt der Kunde, soweit er sie zu vertreten hat.
  4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde nutzt die Kontakte ausschließlich für seine eigene Maklertätigkeit. Er gibt sie nicht weiter, verkauft sie nicht und macht sie Dritten nicht zugänglich; ausgenommen sind eigene Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die für ihn tätig werden.
  2. Der Kunde kontaktiert die Personen zügig und so, wie sie es nach ihrer Anfrage erwarten dürfen, und hält dabei die gesetzlichen Vorgaben ein, insbesondere das Wettbewerbs- und Datenschutzrecht.
  3. Der Kunde hält die Zugangsdaten zum Kundenportal geheim, schützt sie vor Missbrauch und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich. Für Schäden aus einer von ihm zu vertretenden Kenntnis Dritter von seinen Zugangsdaten haftet er. Automatisierte Zugriffe auf das Portal (z. B. Skripte oder Crawler) sind untersagt.
  4. Änderungen seiner Firmen- oder Kontaktdaten teilt der Kunde unverzüglich mit.
  5. Der Kunde stellt Closing Lab von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner Pflichten aus diesem Vertrag oder aus gesetzlichen Vorschriften beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 6 Vertragsstrafe und Sperre

  1. Verstößt der Kunde gegen § 5 Nr. 1, zahlt er für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe von 10.000 €, deren Angemessenheit im Streitfall das zuständige Gericht überprüft. Bei einem andauernden Verstoß gilt jede angefangene Woche als gesonderter Verstoß. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist bei vorsätzlichen Verstößen ausgeschlossen. Weitergehender Schadensersatz bleibt unberührt; eine gezahlte Vertragsstrafe wird darauf angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
  2. Bei einem Verstoß gegen § 5 Nr. 1 darf Closing Lab den Zugang zum Kundenportal sperren und den Vertrag fristlos kündigen.

§ 7 Datenschutz

  1. Die Personen willigen im Fragebogen ein, von einem Immobilienmakler kontaktiert zu werden. Mit der Übermittlung ist der Kunde für die weitere Verarbeitung der Kontaktdaten selbst verantwortlich im Sinne der DSGVO.
  2. Wie Closing Lab die Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner verarbeitet, steht in den Datenschutzhinweisen für Kunden.

§ 8 Nennung als Referenz

  1. Der Kunde räumt Closing Lab unentgeltlich das einfache Recht ein, seinen Firmennamen und sein Logo als Referenz auf der Website, in Präsentationen und in Werbemaßnahmen zu verwenden. Closing Lab darf das Logo dabei nur in Größe und Farbe anpassen und ist zur Nutzung nicht verpflichtet.
  2. Der Kunde kann dieses Recht frühestens zum Vertragsende widerrufen. Er versichert, über die Rechte an Namen und Logo zu verfügen, und stellt Closing Lab von Ansprüchen Dritter aus deren Nutzung frei.

§ 9 Haftung

  1. Closing Lab haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit eine Garantie übernommen wurde.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Closing Lab nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, und nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit des Kundenportals besteht nicht; Wartungs- und Sicherheitsarbeiten oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Closing Lab können es vorübergehend einschränken.
  4. Diese Regeln gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Closing Lab.

§ 10 Vertraulichkeit

  1. Beide Seiten behandeln den Inhalt des Vertrags, insbesondere Preise und Konditionen, zeitlich unbegrenzt vertraulich. Das gilt nicht, soweit die Offenlegung zur Durchführung des Vertrags erforderlich oder ausdrücklich vereinbart ist, die Umstände ohne Verstoß öffentlich bekannt sind, ein Gesetz, eine Behörde oder ein Gericht sie verlangt oder sie gegenüber Beratern erfolgt, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
  2. Dasselbe gilt für Geschäftsgeheimnisse, die einer Seite während der Zusammenarbeit bekannt werden. Beide Seiten verpflichten auch ihre Mitarbeiter darauf.

§ 11 Änderungen dieser AGB

  1. Closing Lab kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft in zumutbarem Umfang ändern, etwa zur Anpassung an Gesetze oder Rechtsprechung oder bei neuen Leistungen. Preis, Monatsmenge und Laufzeit sind davon ausgenommen.
  2. Änderungen werden mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist widersprechen oder den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen; tut er keines von beidem, gelten die geänderten AGB. Widerspricht er, darf Closing Lab den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 12 Übertragung und Abtretung

  1. Closing Lab darf die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen übertragen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung fristlos kündigen.
  2. Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Closing Lab in Textform abtreten.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
  2. Erklärungen des Kunden gelten am dritten Werktag nach ihrer Abgabe als zugegangen.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Scale22 GmbH (Schönefeld), soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  5. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: September 2026 · Version 1.0.