closinglab

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der Scale22 GmbH (Marke „Closing Lab“, im Folgenden „Closing Lab“) und ihren gewerblichen Kunden (Kapitalanlage-Vertriebe, Bauträger und Immobilienmakler, im Folgenden „Kunde“).

§ 1 Vertragsgegenstand

Closing Lab generiert über bezahlte Werbekanäle (Meta Ads u. a.) Kontaktanfragen und stellt diese dem Kunden exklusiv zur Verfügung — je nach gewähltem Modell als qualifizierten Kapitalanleger-Lead, gebuchten Termin, stattgefundenen Termin oder als Verkäufer-Kontakt für Immobilienmakler.

Bei Verkäufer-Kontakten (Nr. 4) sind sämtliche Angaben der Kontakte ungeprüfte Selbstauskünfte aus einem Online-Fragebogen. Geschuldet ist die Übermittlung der vereinbarten Anzahl Kontakte aus dem vereinbarten Zielgebiet; eine Zusicherung zu Richtigkeit, Eigentümerstellung, Erreichbarkeit, Antwortverhalten oder Verkaufsabsicht ist nicht Vertragsinhalt.

§ 2 Modelle, Preise und Mindestmengen

Bei den Kapitalanlage-Modellen (Nr. 1–3) richtet sich der Stückpreis nach der vom Kunden gewählten Einkommensstufe des monatlichen Nettoeinkommens der Interessenten; die Mindestmenge gilt je Bestellung.

  • 1. Qualifizierte Kapitalanleger-Leads: 99 € (Einkommensstufe ab 3.000 € netto, Mindestmenge 36 Stück) · 119 € (Einkommensstufe ab 4.000 € netto, Mindestmenge 30 Stück) · 149 € (Einkommensstufe ab 5.000 € netto, Mindestmenge 24 Stück).
  • 2. Gebuchte Termine: 249 € (Einkommensstufe ab 3.000 € netto, Mindestmenge 15 Stück) · 269 € (Einkommensstufe ab 4.000 € netto, Mindestmenge 14 Stück) · 299 € (Einkommensstufe ab 5.000 € netto, Mindestmenge 12 Stück).
  • 3. Stattgefundene Termine (Pay-per-Show-up): 399 € (Einkommensstufe ab 3.000 € netto, Mindestmenge 9 Stück) · 469 € (Einkommensstufe ab 4.000 € netto, Mindestmenge 8 Stück) · 499 € (Einkommensstufe ab 5.000 € netto, Mindestmenge 8 Stück). Berechnet werden ausschließlich Termine, an denen der Interessent tatsächlich teilgenommen hat.
  • 4. Verkäufer-Kontakte für Immobilienmakler: 149 € je Kontakt, Mindestmenge 24 Kontakte je Bestellung.

Zusätzlich fällt je Kunde beim ersten Kampagnenstart eine einmalige Einrichtung (Setup) in Höhe von 1.500 € an. Eine einmalige Bestellung umfasst ein Leistungsvolumen (ohne Setup) von mindestens 3.500 €; beim Monats-Plan (§ 5) umfasst jeder Liefermonat ein Leistungsvolumen von mindestens 2.500 €. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Modelle können in einer Bestellung kombiniert werden (z. B. Leads und gebuchte Termine gemeinsam). Jedes gewählte Modell wird zu seinem oben genannten Stückpreis abgerechnet; die jeweilige Mindestmenge gilt je gewähltem Modell. Die Einrichtung fällt je Kunde nur einmal an (siehe § 6).

§ 3 Einkommensgarantie und Erreichbarkeitsgarantie

Einkommensgarantie: Ein Kapitalanleger-Lead gilt als „qualifiziert“, wenn das im Lead-Formular angegebene monatliche Nettoeinkommen die vom Kunden gewählte Einkommensstufe (3.000 €, 4.000 € oder 5.000 €) erreicht. Leads unterhalb der gewählten Stufe werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt bzw. kostenlos ersetzt.

Erreichbarkeitsgarantie: Ist ein gelieferter Kapitalanleger-Lead innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar, ersetzt Closing Lab ihn kostenlos. Der Kunde dokumentiert hierfür mindestens drei Kontaktversuche an unterschiedlichen Tagen.

Einkommens- und Erreichbarkeitsgarantie gelten ausschließlich für die Kapitalanlage-Modelle (§ 2 Nr. 1–3). Für Verkäufer-Kontakte (§ 2 Nr. 4) gilt stattdessen: Die Kampagne läuft auf das vom Kunden festgelegte Zielgebiet, und jeder Kontakt wird nur einmal vergeben. Ersatz gibt es ausschließlich, wenn die vom Kontakt selbst angegebene Orts- bzw. Postleitzahl außerhalb des vereinbarten Zielgebiets liegt; der Kunde weist dies innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung in Textform nach.

§ 4 Show-up-Garantie (nur gebuchte Termine)

Im Modell „Gebuchte Termine“ garantiert Closing Lab eine durchschnittliche Show-up-Rate von mindestens 60 % über eine Bestellung. Wird die Quote unterschritten, liefert Closing Lab kostenlose Ersatz-Termine, bis die Quote wieder erreicht ist.

§ 4a Ausschlussklausel zur Show-up-Garantie

Die Garantie entfällt für solche Termine, die nachweislich durch das Verhalten des Kunden oder seines Vertriebsteams nicht zustande kommen — insbesondere:

  • Keine telefonische Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden,
  • Verschiebung des Termins ohne Abstimmung mit dem Lead,
  • Verbal aggressives oder unprofessionelles Auftreten,
  • Nicht-Beantwortung von Lead-Rückfragen über mehr als 24 Stunden.

§ 5 Vertragsdauer und Liefergarantie

Vertragsbeginn: Auf Wunsch des Kunden kann ein späterer Vertragsbeginn vereinbart werden (z. B. der 1. eines künftigen Monats). Preis und Lieferkontingent sind dann bereits ab Vertragsschluss verbindlich gesichert; Zahlung und Lieferung beginnen erst am vereinbarten Vertragsbeginn. Beim Monats-Plan rechnet die Laufzeit ab dem Vertragsbeginn. Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Vertragsbeginn der Tag der Zahlung.

Einmalige Bestellung: Der Vertrag ist kein Abonnement. Er endet automatisch, sobald die bestellte Menge vollständig ausgeliefert ist; es gibt keine automatische Verlängerung und keine Kündigungsfrist. Der Kunde kann danach jederzeit erneut bestellen.

Monats-Plan (optional): Alternativ kann der Kunde eine Zusammenarbeit mit monatlicher Liefermenge über eine Laufzeit von wahlweise drei, vier, fünf oder sechs Monaten vereinbaren. Er startet dann mit einer geringeren Monatsmenge und erhält zusätzlichen Lieferumfang als Bonus: 5 % bei einer Laufzeit von drei bis fünf Monaten, 10 % ab sechs Monaten. Der Bonus wird monatlich zusätzlich zur vereinbarten Monatsmenge geliefert (Bruchteile werden kaufmännisch in den Folgemonat übertragen); auf die vereinbarte Menge, die Liefergarantie und die Abrechnung wird er nicht angerechnet. Die vereinbarte Laufzeit ist verbindlich. Der Monats-Plan verlängert sich automatisch um jeweils die vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform (E-Mail genügt) gekündigt wird.

Liefergarantie: Bleibt die Lieferung hinter der bestellten Menge bzw. beim Monats-Plan in einem Kalendermonat um mehr als 30 % hinter der vereinbarten Monatsmenge zurück, liefert Closing Lab zunächst kostenlos nach. Gelingt der Ausgleich auch in den folgenden vier Wochen nicht, kann der Kunde außerordentlich kündigen; abgerechnet wird dann nur die tatsächlich gelieferte Menge, überzahlte Beträge für nicht gelieferte Mengen werden erstattet. Dies gilt nicht, soweit die Unterlieferung vom Kunden zu vertreten ist (z. B. fehlende Angaben, nicht bereitgestellte Kalender-Verfügbarkeit, Zahlungsverzug).

§ 6 Einrichtung und Aktivierung

Die einmalige Einrichtung in Höhe von 1.500 € netto wird mit Vertragsschluss fällig und fällt je Kunde genau einmal an — auch wenn mehrere Modelle kombiniert oder später weitere Bestellungen ausgelöst werden. Ist ein späterer Vertragsbeginn vereinbart (§ 5), kann die Fälligkeit der Einrichtung abweichend auf den Vertragsbeginn gelegt werden; maßgeblich ist die Vereinbarung im Bezahlvorgang. Beim Monats-Plan kann die Einrichtung nach Vereinbarung im Bezahlvorgang zudem in drei gleichen Monatsraten ohne Aufschlag gezahlt werden; die Raten werden mit den ersten drei Monatsrechnungen fällig. Die Anzeigen werden ausschließlich über das Werbekonto von Closing Lab geschaltet; der Kunde stellt kein eigenes Werbekonto und kein Werbebudget bereit. Closing Lab beginnt mit dem Aufbau der Kampagne, sobald die Zahlung eingegangen ist und der Kunde die für den Kampagnenstart notwendigen Angaben (Marken- und Zielgruppen-Infos sowie die Kalender-Verfügbarkeit für die Terminbuchung) bereitgestellt hat.

§ 7 Abrechnung

Die Vergütung (Einrichtung und Leistungsvolumen der Bestellung) ist im Voraus fällig. Beim Monats-Plan wird die Monatsmenge jeweils im Voraus für den kommenden Liefermonat abgerechnet. Die Leistungserbringung setzt den fristgerechten Eingang der Vorauszahlung voraus; bleibt diese aus, ruht die Lieferung bis zum Zahlungseingang. Maßgeblich für Umfang und Verbrauch ist die im Closing-Lab-Dashboard ausgewiesene Anzahl gelieferter Leads, Termine, Show-ups bzw. Kontakte. Bezahlte, aber nicht abgerufene Mengen verfallen nicht; sie bleiben als Guthaben zeitlich unbegrenzt abrufbar. Eine Barauszahlung von Guthaben erfolgt nicht; der Erstattungsanspruch aus der Liefergarantie (§ 5) bleibt unberührt.

§ 8 Exklusivität

Jeder Lead, Termin und Kontakt wird exklusiv für genau einen Kunden generiert und nicht an mehrere Kunden weitergegeben. Für die Kapitalanlage-Modelle (§ 2 Nr. 1–3) gilt: Ein Gebiets- oder Branchenschutz besteht nicht; in derselben Region können mehrere Kunden bedient werden, die Leads werden dann je Kunde getrennt generiert. Dasselbe gilt für Verkäufer-Kontakte (§ 2 Nr. 4): Ein Gebietsschutz besteht nicht; jeder Kontakt wird exklusiv für genau einen Immobilienmakler generiert und nur einmal vergeben.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Closing Lab und Kunde schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich innerhalb der EU (Vercel Frankfurt, Supabase Frankfurt).

§ 10 Haftung

Closing Lab haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den Ersatz typischer, vertragstypischer und vorhersehbarer Schäden begrenzt.

§ 11 Aufzeichnung von Online-Gesprächen

Online-Termine (insbesondere Erstgespräche zur Vertragsanbahnung) können zur Dokumentation und Qualitätssicherung aufgezeichnet werden (Bild, Ton, Transkript). Die teilnehmende Person wird hierauf hingewiesen und kann der Aufzeichnung vorab oder zu Beginn des Gesprächs widersprechen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Scale22 GmbH, soweit der Kunde Kaufmann ist.

Stand: Juli 2026 · Version 2.5.