Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Für Verkäufer-Kontakte an Immobilienmakler gelten die AGB für Immobilienmakler.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scale22 GmbH, Gartenstraße 52, 12529 Schönefeld (Marke „Closing Lab“, im Folgenden „Closing Lab“) für die Lieferung von Kapitalanleger-Leads und -Terminen.
Für Verträge, die bis zum 06.10.2026 geschlossen wurden, gilt die damalige Fassung: AGB Fassung 2.9.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Closing Lab und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (im Folgenden „Kunde“), nicht gegenüber Verbrauchern.
- Es gelten ausschließlich diese AGB. Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Closing Lab ihnen nicht widerspricht.
- Individuelle Vereinbarungen im Vertrag gehen diesen AGB vor.
- Auskünfte, Zusagen und Nebenabreden von Mitarbeitern oder Vertriebspartnern von Closing Lab sind nur verbindlich, wenn sie im Vertrag stehen oder Closing Lab sie in Textform bestätigt. Der Vertrag ersetzt alle vorherigen Absprachen.
§ 2 Leistung
- Closing Lab schaltet auf eigene Kosten und über eigene Werbekonten Anzeigen und übermittelt dem Kunden Datensätze von Personen, die über ein Online-Formular Interesse an einer Immobilie als Kapitalanlage bekundet haben (Leads), bzw. bucht mit solchen Personen Gesprächstermine beim Kunden (Termine).
- Welche Angaben ein Datensatz enthält, steht im Vertrag. Sämtliche Angaben sind Selbstauskünfte der jeweiligen Person im Online-Formular. Closing Lab prüft sie nicht; sie können von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen, etwa beim Einkommen, beim Beruf, bei der Telefonnummer oder bei der Kaufabsicht. Geschuldet ist allein die Übermittlung von Datensätzen mit diesen Angaben — nicht, dass die Angaben zutreffen, die Person erreichbar ist, antwortet, zum Termin erscheint, kauft oder dem Kunden einen Auftrag erteilt. Abweichende Angaben begründen keinen Anspruch auf Ersatz, Gutschrift oder Minderung.
- Bei stattgefundenen Terminen wird nur ein Termin berechnet, an dem der Interessent teilgenommen hat. Eine Nichtteilnahme meldet der Kunde innerhalb von 24 Stunden nach dem Termin im Kundenportal; andernfalls gilt der Termin als stattgefunden.
- Die Anzeigen laufen ausschließlich über das Werbekonto von Closing Lab; der Kunde stellt weder ein Werbekonto noch ein Werbebudget bereit.
- Ein Gebiets- oder Branchenschutz besteht nicht, ebenso kein Kundenschutz. Closing Lab darf in derselben Region andere Kunden beliefern.
- Ein Datensatz gilt als geliefert, sobald er im Kundenportal bereitsteht oder per E-Mail, WhatsApp oder Schnittstelle übermittelt wurde.
- Closing Lab darf Werbekanäle, Formulare, Zielgruppen, Liefertempo und Kundenportal jederzeit ändern, solange die im Vertrag genannten Angaben weiter geliefert werden.
- Sperrt oder beschränkt ein Werbeanbieter (z. B. Meta oder Google) das Werbekonto oder die Kampagnen von Closing Lab, oder ändert er seine Richtlinien so, dass die Kampagne nicht wie bisher laufen kann, ruht die Lieferung, solange dies andauert.
§ 3 Menge, Laufzeit und Verlängerung
- Closing Lab liefert die bezahlte Menge an Leads bzw. Termine. Eine Lieferfrist oder ein Lieferrhythmus ist nicht vereinbart; die Monatsmenge im Vertrag ist die Menge, die der Kunde je Monat bezahlt. Was in einem Monat noch nicht geliefert ist, bleibt als Guthaben stehen und wird später geliefert, auch nach Vertragsende. Guthaben verfällt nicht; es wird nur nach § 5 ausgezahlt oder erstattet.
- Die im Vertrag genannte Laufzeit ist fest. Während der Laufzeit kann der Kunde nicht ordentlich kündigen, die Lieferung nicht stoppen und die Zahlung nicht aussetzen.
- Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils dieselbe Dauer, wenn der Kunde nicht bis zum Ende des vorletzten Monats der laufenden Laufzeit in Textform kündigt; eine E-Mail genügt. Eine einmalige Bestellung ist kein Abonnement: Sie hat keine Laufzeit und endet automatisch mit vollständiger Lieferung.
- Solange der Kunde die für den Start nötigen Angaben (insbesondere die Kalender-Verfügbarkeit) nicht gemacht hat oder mit einer Zahlung im Rückstand ist, ruht die Lieferung.
§ 4 Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist monatlich bzw. bei einer einmaligen Bestellung einmalig im Voraus über das hinterlegte Zahlungsmittel zu zahlen.
- Die Einrichtung ist mit der ersten Zahlung fällig, sofern der Vertrag keine Raten vorsieht. Sie wird in keinem Fall erstattet.
- Bei Zahlungsverzug ruht die Lieferung. Ist der Kunde mehr als 14 Tage mit einer Zahlung im Verzug, werden alle Zahlungen bis zum Ende der laufenden Laufzeit sofort fällig. Kosten einer Rücklastschrift trägt der Kunde, soweit er sie zu vertreten hat.
- Closing Lab kann die Preise mit einer Ankündigung von 14 Tagen in Textform (E-Mail genügt) zum Beginn eines Abrechnungsmonats ändern. Bei einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag zu dem Tag kündigen, an dem sie wirksam wird.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Beendigung durch Closing Lab
- Closing Lab kann den Vertrag jederzeit, auch während der Laufzeit, ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung in Textform beenden. Damit enden alle weiteren Lieferpflichten; weitere Zahlungen werden nicht mehr fällig.
- Abgerechnet wird nach Aufwand: Von der bezahlten Vergütung ohne Einrichtung verbleibt Closing Lab der höhere der beiden folgenden Beträge: (a) der Wert der gelieferten Leads bzw. Termine zum vereinbarten Stückpreis oder (b) die nachweislich für die Kampagnen des Kunden eingesetzten Werbe- und Qualifizierungskosten zuzüglich 25 %. Einen darüber hinaus gezahlten Betrag erstattet Closing Lab innerhalb von 30 Tagen. Hat Closing Lab mindestens 80 % der bezahlten Vergütung ohne Einrichtung nachweislich für die Kampagnen des Kunden eingesetzt, erfolgt keine Erstattung.
- Den Nachweis führt Closing Lab auf Verlangen des Kunden durch einen Auszug aus den Werbekonten und eine Aufstellung der Qualifizierungskosten.
- Auf dieselbe Weise darf Closing Lab jederzeit ein Guthaben abrechnen, statt weiter zu liefern — auch nach Vertragsende.
- Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Pflichten des Kunden
- Der Kunde nutzt die Datensätze ausschließlich für sein eigenes Geschäft. Er gibt sie nicht weiter, verkauft sie nicht und macht sie Dritten nicht zugänglich; ausgenommen sind eigene Mitarbeiter, die für ihn tätig werden.
- Der Kunde ruft jede gelieferte Person innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung an. Macht der Kunde wegen eines Datensatzes irgendeinen Anspruch geltend, muss er nachweisen, dass er die Person innerhalb dieser Frist angerufen hat — durch ein Anrufprotokoll oder einen Screenshot mit Datum, Uhrzeit und angerufener Nummer.
- Der Kunde kontaktiert die Personen so, wie sie es nach ihrer Anfrage erwarten dürfen, und hält dabei das Wettbewerbs- und Datenschutzrecht ein.
- Der Kunde baut Werbekampagnen, Formulare, Lead-Quellen oder Prozesse von Closing Lab nicht nach und nutzt sie nicht an Closing Lab vorbei, weder selbst noch über Dritte.
- Bei Terminen hält der Kunde die Kalender-Verfügbarkeit seiner Vertriebler im bereitgestellten System aktuell und ausreichend frei.
- Der Kunde hält die Zugangsdaten zum Kundenportal geheim; automatisierte Zugriffe sind nur mit Zustimmung von Closing Lab erlaubt.
- Der Kunde stellt Closing Lab von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 7 Vertragsstrafe und Sperre
- Verstößt der Kunde gegen § 6 Nr. 1 (Weitergabe) oder § 6 Nr. 4 (Umgehung), zahlt er für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe von 10.000 €, deren Angemessenheit im Streitfall das zuständige Gericht überprüft. Bei einem andauernden Verstoß gilt jede angefangene Woche als gesonderter Verstoß. Weitergehender Schadensersatz bleibt unberührt; die Vertragsstrafe wird darauf angerechnet.
- Bei einem solchen Verstoß darf Closing Lab den Zugang zum Kundenportal sperren und den Vertrag fristlos kündigen; § 5 Nr. 2 gilt dann nicht, die bezahlte Vergütung verbleibt Closing Lab.
§ 8 Datenschutz
- Die Personen willigen im Formular ein, vom Kunden kontaktiert zu werden. Mit der Übermittlung ist der Kunde für die weitere Verarbeitung selbst verantwortlich im Sinne der DSGVO.
- Wie Closing Lab die Daten des Kunden verarbeitet, einschließlich der Aufzeichnung von Online-Gesprächen, steht in den Datenschutzhinweisen für Kunden.
§ 9 Nennung als Referenz
- Der Kunde räumt Closing Lab unentgeltlich das Recht ein, seinen Firmennamen, seine Marke und sein Logo als Referenz zu verwenden — auf der Website, in Werbeanzeigen, sozialen Medien, Präsentationen, Fallstudien und allen sonstigen Werbemitteln. Closing Lab darf das Logo in Größe und Farbe anpassen.
- Der Kunde kann dieses Recht frühestens zum Vertragsende widerrufen; bereits erstellte Werbemittel darf Closing Lab weiter nutzen. Der Kunde versichert, über die Rechte an Namen und Logo zu verfügen.
§ 10 Haftung
- Closing Lab haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Closing Lab nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und höchstens auf die Vergütung, die der Kunde für den Monat vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat. Entgangenen Gewinn, ausgebliebene Abschlüsse oder Provisionen ersetzt Closing Lab bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.
- Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit des Kundenportals besteht nicht. Diese Regeln gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Closing Lab.
§ 11 Vertraulichkeit
- Beide Seiten behandeln den Vertrag, insbesondere Preise und Konditionen, zeitlich unbegrenzt vertraulich, soweit nicht ein Gesetz, eine Behörde oder ein Gericht die Offenlegung verlangt oder sie gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern erfolgt.
§ 12 Änderungen dieser AGB
- Closing Lab kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft in zumutbarem Umfang ändern. Änderungen werden mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist widersprechen; tut er das nicht, gelten die geänderten AGB. Widerspricht er, darf Closing Lab den Vertrag außerordentlich kündigen; abgerechnet wird dann nach § 5 Nr. 2.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
- Closing Lab darf den Vertrag auf ein anderes Unternehmen übertragen. Der Kunde darf Ansprüche nur mit Zustimmung von Closing Lab in Textform abtreten.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026 · Version 3.0.